Batterieverordnung
 
Seit dem 02.07.2001 wurden Händler darauf hingewiesen  Batterien richtig zu entsorgen und die Batterieverordnung ihren Kunden deutlich zu machen .

Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin , das nach dem BGB  I.IS1486 geändert durch das Gesetz vom 09.09.2001  BGB I.I2331 auch wir uns Strikt an das Gesetz halten .

Als Händler sind wir daher verpflichtet , da ein Teil unserer Waren Batterien enthält , jeden Kunden darauf hinzuweisen daß Batterien unter die Kategorie Sondermüll fallen und somit nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen . Sie sind in gesonderten Sammelstellen wie z.B. im Einzelhandel oder in komunalen Wertstoffhöfen kostenfrei abzugeben .

Sie können verbrauchte Batterien auch an uns zurückschicken und wir übernehmen die fachgerechte Entsorgung für Sie .

 

  Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet ( siehe Links )

In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "CD" steht für Cadmium, " Pb" für Blei , "NiHM" für Nickel-Metall-Hydrid und  "Hg" für Quecksilber.

 
 
 
 
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Aktualisiert  am  26.12.2010